lebender Leichnam

lebender Leichnam, ein von H. Schreuer für die aus der frühen deutschen Rechtsgeschichte bekannten Erbrechte eines Toten verwendeter, dann von H. Naumann nach volkskundlichem und ethnologischem Material aufgestellter Begriff, der den Glauben an das körperliche Weiterleben des Toten umschreibt. Nach dieser Vorstellung hat der Verstorbene dieselben Bedürfnisse

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