Betriebsgröße, Betriebsstruktur und Besitzform
Die Betriebsgröße wird gemessen an der Ausstattung mit Anlagevermögen und Betriebsmitteln, der Zahl der Arbeitskräfte oder der Gesamtproduktion. Seit 1973 wird ein aufgrund der Nettoleistung der einzelnen Betriebszweige errechnetes Standardbetriebseinkommen als Größenmaßstab verwendet. – Nach der Betriebsstruktur werden Landwirtschaftsbetriebe häufig unterteilt in Vollerwerbsbetriebe, Zuerwerbsbetriebe (die geringe Betriebsgröße erzielt ein nicht
Informationen zum Artikel
Quellenangabe