Landesverfassung

Landesverfassung, die Verfassung des einzelnen Bundeslandes. Nach Artikel 28 GG müssen alle Länder eine Landesverfassung haben, die den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats entspricht, um so die Homogenität der verfassungsrechtlichen Strukturen in Bund und Ländern zu sichern.

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