Landesstrafrecht

Landesstrafrecht, die Strafgesetze der einzelnen deutschen Länder im Unterschied zu denen des Bundes. Da der Bund von der Befugnis zur konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts weitestgehend Gebrauch gemacht hat, betrifft das Landesstrafrecht nur noch die Randgebiete, die der Bundesgesetzgeber ausdrücklich nicht abschließend geregelt hat;

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