Kulturhoheit

Kulturhoheit, in Deutschland als Kulturhoheit der Länder Kennzeichnung der primären Gesetzgebungszuständigkeit der Länder insbesondere für das Schul-, Hochschul- und sonstige Erziehungswesen. Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich aus der geringen Regelungskompetenz, die das Grundgesetz dem Bund einräumt (Artikel 73 Absatz 1 Nummer 5a, Artikel 74 Absatz 1 Nummer

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