Religion
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Es gilt der Grundsatz der strikten gesetzlichen Trennung von Staat und Kirche und (seit 1992) das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit. Die Religionsgemeinschaften unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung, die auch Voraussetzung für ihre offizielle Anerkennung ist.
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