Kriegsfolgelasten
Kriegsfolgelasten, die Besatzungskosten sowie sonstige Aufwendungen, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg stehen. Die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern regeln Artikel 120 GG sowie zahlreiche Bundesgesetze, die bis zum 1. 10. 1969 verabschiedet sein mussten; ganz überwiegend trägt danach der Bund diese Lasten (Lastenausgleich). Zwischen 1949
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