Kontrollsteuer
Kontrollsteuer, Bezeichnung für eine Steuer, die der Finanzverwaltung Anhaltspunkte für die Erfüllung der Steuerpflicht bei einer anderen Steuer oder bei einem anderen Steuerpflichtigen bietet. Beispiel: Die Erbschaftsteuer »kontrolliert« mit den gesetzlichen Anzeigepflichten der Kreditinstitute, Standesämter, Gerichte und Notare nachträglich die Erfüllung der Einkommen- und/oder Vermögensteuerpflicht des Erblassers.
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