Kompensation (Bankwesen)

Kompensation [lateinisch »Ausgleichung«, »Gegenzählung«] die, -/-en, Bankwesen:

Verrechnung von Kauf- und Verkaufsaufträgen für ein bestimmtes Wertpapier durch die Bank als Kommissionär. Lediglich überschießende Salden werden als Aufträge über die Börse abgewickelt. Seit 1968 sind solche Kompensationsgeschäfte der Banken nicht mehr möglich, da sich diese in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen freiwillig verpflichtet haben, Kundenaufträge grundsätzlich über die Börse

Quellenangabe

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