Kirchenvertrag

Kirchenvertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einer oder mehreren evangelischen Kirchen und dem Staat. Kirchenverträge enthalten insbesondere Regelungen über Ämterbesetzungen, theologische Fakultäten, Religionsunterricht, Lehrerausbildung, Anstaltsseelsorge, Militärseelsorge, Rechtsform der Kirchen und ihrer Gliederungen, Staatsleistungen, Kirchensteuer. Die Kirchenverträge entsprechen ihrem Gegenstand nach vielfach den Konkordaten, haben aber keinen völkerrechtlichen Rang. – Modellcharakter in

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