Kinderzuschuss
Kinderzuschuss, in der gesetzlichen Rentenversicherung eine (auslaufende) Leistung zusätzlich zu einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente für jedes Kind, sofern der Anspruch bereits vor dem 1. 1. 1984 bestanden hat und nicht bereits eine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Waisenrente gewährt wird.
Quellenangabe