Kerbholz

Kerbholz, im Rechtsleben des Mittelalters bis in die Neuzeit hinein allgemein übliche Holzurkunde. Zum Nachweis erbrachter Leistungen (z. B. an die Grundherrschaft: Zehentstecken) oder zur Abrechnung mit Handwerkern, Gastwirten u. a. wurden Kerben in einen Holzstab geschnitten, der dann zur Rechnungslegung diente. Das Kerbholz als Forderungs- oder Quittungsholz

Quellenangabe

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