Kanzleisprachen

Kanzleisprachen, Formen der deutschen Sprache im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, die seit dem 13. Jahrhundert besonders in Urkunden und Rechtsvorschriften belegt sind. Sie zeigen deutliche Tendenzen zur Normierung von Regionalsprachen, so z. B. die Sprache der obersächsisch-meißnischen Kanzlei. (deutsche Sprache, Frühneuhochdeutsch)

Quellenangabe

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