Kanon (Kirchenrecht)

Kanon [griechisch-lateinisch »Regel«, »Norm«, »Richtschnur«, eigentlich »gerade Stange«] der, -s/-s,  Kirchenrecht: Canon, Abkürzung C., c., Plural ...ˈnones, Abkürzung cc.; Rechtsvorschrift des altkirchlichen (z. B. Konzilsbeschlüsse) und des neuzeitlichen katholischen Kirchenrechts (besonders die Einzelvorschriften des Corpus Iuris Canonici, des Codex Iuris Canonici und des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium);

Kanonsammlungen, Sammlungen kirchlicher Rechtsvorschriften vor dem »Decretum Gratiani«.

Quellenangabe

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