Kabotage
Kabotage [-ˈtaːʒə; französisch, vielleicht zu spanisch cabo »Vorgebirge«, »Kap«] die, -, Cabotage,
im engeren Sinn die Küstenschifffahrt; im weiteren Sinn die Beförderung von Personen und Gütern zwischen zwei Orten im Inland, die nach nationalem Recht (z. B. § 23 Luftverkehrsgesetz) inländischen Unternehmen vorbehalten sein kann. Im Rahmen der EG bestimmt der Rat die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen in einem Mitgliedsstaat,
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