Kabinettsorder
Kabinettsorder, Kabinettsbefehl,
vom Staatsoberhaupt persönlich, ohne ministerielle Gegenzeichnung erlassene Verfügung; zur Zeit des Absolutismus die übliche Art des Gesetzeserlasses.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Kabinettsorder, Kabinettsbefehl,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar