Kabinettsministerium

Kabinettsministerium, in Preußen bis 1808 das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; es stand unabhängig und selbstständig neben dem Amt des Großkanzlers (Justizministerium) und dem Generaldirektorium (der Spitze der inneren Verwaltung).

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