k. u. k.

k. u. k., seit dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 bis 1918 übliche Abkürzung für »kaiserlich und königlich« im Titel der für beide Landesteile Österreich-Ungarns zuständigen Behörden; die für Österreich zuständigen Institutionen trugen die Bezeichnung kaiserlich-königlich (k. k.), die für Ungarn die Bezeichnung königlich (k.).

Quellenangabe

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