Recht
Nach der Landesverfassung von 1996 (mehrfach geändert) erlässt ein jeweils auf fünf Jahre gewählter Landtag (36 Abgeordnete) die Landesgesetze und übt die politische Kontrolle über die Landesregierung aus, die aus dem Landeshauptmann sowie zwei Landeshauptmann-Stellvertretern und vier Landesräten besteht und vom Landtag für die Dauer seiner Legislaturperiode gewählt wird. Volksbefragung,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe