Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Der Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, d. h. der Schutz von Kindern (unter 14 Jahren) und Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahren) vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl, denen sie außerhalb von Familie, Schule und Arbeitsstätte ausgesetzt sein können, wird durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
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