Ladenschluss

Ladenschluss, gesetzlich fixierter Zeitpunkt, zu dem Verkaufsstellen schließen; geregelt durch das zum Gewerberecht gehörende Ladenschlussgesetz des Bundes in der Fassung vom 2. 6. 2003. Im Rahmen der Föderalismusreform (in Kraft seit 1. 9. 2006) wurde nunmehr die Zuständigkeit für die Regelung des Ladenschlusses auf die Länder verlagert. In der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.