Jobsharing
Jobsharing [ˈdʒɔbʃεːrɪŋ, englisch] das, -(s), Arbeitsplatzteilung,
Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der (im Gegensatz zur herkömmlichen Regelung) ein Arbeitsplatz nicht nur stundenweise, sondern über die gesamte, tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit mit zwei oder mehreren Beschäftigten besetzt wird, die sich die Aufgaben der Arbeitsstelle teilen. Bei Ausfall eines Arbeitnehmers sind die anderen in das Jobsharing einbezogenen Arbeitnehmer nur dann
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