Itio in Partes

Itio in Partes [lateinisch »Trennung nach Gruppen«] die, - - -,

Trennung einer Versammlung in Gruppen, deren Einzelbeschlüsse übereinstimmen müssen, damit ein Gesamtbeschluss gültig wird. Von Bedeutung war die konfessionsbedingte Itio in Partes im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches nach 1648, der sich gemäß der Bestimmung des Westfälischen Friedens – bei Glaubensangelegenheiten – in ein Corpus Evangelicorum und ein Corpus Catholicorum aufteilte.

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