Fachbereiche des islamischen Rechts
Das traditionelle islamische Strafrecht unterscheidet drei Kategorien von Straftaten: 1) die in Koran oder Sunna bestimmten, als Recht Gottes geltenden drastischen Hadd-Strafen für bestimmte Kapitalverbrechen (arabisch hadd »Grenze«); 2) Strafen für Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, bei denen in der Regel das Prinzip der Wiedervergeltung (arabisch quisas »Vergeltung«) angewendet wird, nach
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