Interessenjurisprudenz

Interessenjurisprudenz, eine um 1900 aufgekommene juristische Methodenlehre, die – im Gegensatz zur Begriffsjurisprudenz – die Rechtsordnung nicht als System klassifikatorischer Begriffe versteht, aus denen sich Entscheidungssätze deduzieren lassen, sondern als ein System von Bewertungsregeln für wirtschaftliche und soziale Interessenkonflikte. Daraus wird die Notwendigkeit einer teleologischen Auslegung des Gesetzes hergeleitet,

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