Begriffsjurisprudenz
Begriffsjurisprudenz, eine im 19. Jahrhundert entwickelte Methodenlehre, die die Rechtsordnung als lückenloses, in sich geschlossenes System von Rechtssätzen begreift. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, aus den einzelnen Rechtsbegriffen lasse sich im Wege rein logischer Konstruktion ohne Rücksicht auf außerjuristische Gegebenheiten eine juristische »Begriffspyramide« gewinnen, die dann für jeden denkbaren
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