Inkorporation (Staatsrecht)
Inkorporation [spätlateinisch] die, -/-en, Staatsrecht:
die Einverleibung eines politischen Gemeinwesens in ein anderes (so bei der Eingemeindung), die Angliederung eines Staates oder Staatsteiles an einen anderen Staat.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar