indizieren (katholisches Kirchenrecht)
indizieren [lateinisch »anzeigen«], katholisches Kirchenrecht:
früher: in den Index librorum prohibitorum aufnehmen.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar