Indemnitätsvorlage

Indemnitätsvorlage, Bezeichnung für die Gesetzesvorlage, die von der preußischen Regierung unter O. von Bismarck nach Beendigung des Deutschen Krieges 1866 im preußischen Landtag eingebracht wurde. Die Annahme der Indemnitätsvorlage, die die nachträgliche Billigung der Staatshaushalte seit 1862 zum Inhalt hatte, beendete den Verfassungskonflikt in Preußen.

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