höhere Gewalt

höhere Gewalt, lateinisch vis maior,

ein von außen einwirkendes, nicht beeinflussbares und auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, z. B. Sturm, Erdbeben, Blitzschlag. Höhere Gewalt kann ein Grund sein, für Haftungsrisiken nicht einstehen zu müssen, ausdrücklich z. B. in § 701 BGB (Gastwirtshaftung), § 7 Absatz 2 StVG (Gefährdungshaftung des Kfz-Halters) geregelt. In

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