Hulde

Hulde [zu althochdeutsch huldī »Gunst«, »Wohlwollen«],

im Lehnsrecht Bezeichnung der persönlichen Bindung des Lehnsmanns an den Lehnsherrn; wurde begründet durch den symbolischen Akt des »Hulde tun«, z. B. der Handreichung (commendatio) zum Zeichen des sich in den Schutz des höher Stehenden Begebens sowie durch das Ablegen des Lehnseids (Hulde schwören). Die Zweiteilung war für das deutsche

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.