Hulde
Hulde [zu althochdeutsch huldī »Gunst«, »Wohlwollen«],
im Lehnsrecht Bezeichnung der persönlichen Bindung des Lehnsmanns an den Lehnsherrn; wurde begründet durch den symbolischen Akt des »Hulde tun«, z. B. der Handreichung (commendatio) zum Zeichen des sich in den Schutz des höher Stehenden Begebens sowie durch das Ablegen des Lehnseids (Hulde schwören). Die Zweiteilung war für das deutsche
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