Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, englisch United Nations High Commissioner for Human Rights [juːˈnaitɪd ˈneɪʃnz ˈhaɪ kəˈmɪʃnə fɔ ˈhjuːmən raɪts], Abkürzung UNHCHR [juːeneɪtʃsiːeɪtʃˈaː],

1993 geschaffenes Amt der Vereinten Nationen; Sitz: Genf. Der nicht mit eigenen Exekutivbefugnissen ausgestattete Hochkommissar wird mit Zustimmung der UN-Generalversammlung vom UN-Generalsekretär für vier Jahre ernannt; er ist innerhalb der Vereinten Nationen für Menschenrechtsfragen verantwortlich, wird bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen aktiv, fördert den präventiven Menschenrechtsschutz und koordiniert die Menschenrechtsaktivitäten im System

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