Hofpfalzgraf
Hofpfalzgraf, mittellateinisch Comes palatinus caesareus,
eine von Kaiser Karl IV. geschaffene Würde, die an die alte Stellung des Pfalzgrafen anknüpfte. Man unterschied: 1) das Kleine Palatinat, das nur persönlich erteilt wurde und zur Notarernennung, Vornahme von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und später zur Erteilung bürgerlicher Wappenbriefe berechtigte; 2) das erbliche Große Palatinat mit dem zusätzlichen Recht
Informationen zum Artikel
Quellenangabe