Hoffahrt
Hof|fahrt, die Verpflichtung des Lehnsmanns zum Besuch des Hoflagers, insbesondere der Hoftage und des Lehnsgerichts.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar