Allgemeine Strukturmerkmale
Sämtliche Hochschulen in Deutschland unterliegen staatlicher Rechtsaufsicht, werden entweder vollständig staatlich finanziert oder erhalten einen wesentlichen Zuschuss. Wo Hochschulen staatliche Aufgaben wahrnehmen (Personal-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzverwaltung, Krankenversorgung u. Ä.), unterstehen sie darüber hinaus einer staatlichen Fachaufsicht. Hochschulen haben umfassende Selbstverwaltungsrechte, die aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und
Informationen zum Artikel
Quellenangabe