Allgemeine Strukturmerkmale
Sämtliche Hochschulen in Deutschland unterliegen staatlicher Rechtsaufsicht, werden entweder vollständig staatlich finanziert oder erhalten einen wesentlichen Zuschuss. Wo Hochschulen staatliche Aufgaben wahrnehmen (Personal-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzverwaltung, Krankenversorgung u. Ä.), unterstehen sie darüber hinaus einer staatlichen Fachaufsicht. Hochschulen haben umfassende Selbstverwaltungsrechte, die aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar