Heiratsversicherung

Heiratsversicherung, früher auch Aussteuerversicherung genannt,

Form der Lebensversicherung. Wie bei der Ausbildungsversicherung wird auch hier die Versicherungssumme zu einem festen Termin ausgezahlt, meistens zum 25. Lebensjahr des Kindes. Heiratet das Kind vorher, so wird die Versicherungssumme entsprechend früher fällig. Bei vorzeitigem Tod des Beitragszahlers (meist ein Elternteil) läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Stirbt der Begünstigte

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