Ausbildungsversicherung

Ausbildungsversicherung, Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme zu einem bestimmten, vertraglich festgelegten Zeitpunkt (z. B. Beginn des Studiums oder der Ausbildung) ausgezahlt wird. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Gefahrsperson ist in der Regel ein Elternteil. Bezugsberechtigt ist das Kind, dessen Ausbildung oder Studium gesichert werden soll. Stirbt der Versicherungsnehmer vor

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