Heimbürge

Heimbürge, regional auch Heimbürger, Heimerich,

rechtsgeschichtlich 1) der auf genossenschaftlicher, nicht auf herrschaftlicher Grundlage bestellte Dorfrichter, Schöffe oder Gemeindevorsteher; 2) Leichenbitter, Leichenwäscher(in).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.