Organisationsstruktur
Das Heilige Römische Reich war ein Personalverbund auf lehnsrechtlicher Grundlage; an seiner Spitze stand der Römische König bzw. Kaiser. Als unmittelbare Glieder des Reiches galten etwa hundert Territorialherren und etwa fünfzig Reichsstädte; die Gesamtzahl der Reichsglieder ist schwer fassbar, die nur begrenzt auswertbaren Matrikel des Reiches nennen Ende des 15.
Quellenangabe
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