Reservatrechte (Heiliges Römisches Reich)

Reservat|rechte, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die Rechte des Kaisers (Jura reservata), die er ohne Mitwirkung des Reichstags ausüben durfte (z. B. Standeserhöhungen, Erteilung von Privilegien, Ernennung von Notaren).

Quellenangabe

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