Rechtslage
Entscheidend für die Genehmigung von Hausunterricht ist, ob die Gesetze eines Landes die Schul- oder die Unterrichtspflicht (auch Lernpflicht) festschreiben. Aufgrund der Schulpflicht ist Hausunterricht in Deutschland nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z. B. bei schwerer Krankheit, schwerster Behinderung oder schwersten, nicht in zumutbarer Weise durch andere Handlungsalternativen lösbaren Gewissenskonflikten
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