Handelsrichter
Handelsrichter, die ehrenamtlichen kaufmännischen Beisitzer der Kammern für Handelssachen (Handelsgerichte). Sie werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern für fünf Jahre ernannt, müssen mindestens 30 Jahre alt und als Kaufmann u. a. ins Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sein; sie sind sachlich und persönlich unabhängig und haben im Rahmen
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