Handelsregister
Handelsregister, von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register der Kaufleute (Kaufmann) und Handelsgesellschaften (§§ 8 ff. HGB, Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 20. 5. 1898, §§ 125 ff.). Ab 2001 ist für die Führung (künftig nur noch elektronisch geführt) das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen
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