Handelsregister

Handelsregister, von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register der Kaufleute (Kaufmann) und Handelsgesellschaften (§§ 8 ff. HGB, Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 20. 5. 1898, §§ 125 ff.). Ab 2001 ist für die Führung (künftig nur noch elektronisch geführt) das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.