halbstaatlicher Betrieb
halbstaatlicher Betrieb, Betriebe mit staatlicher Beteiligung, Abkürzung BSB,
in der DDR ab 1956 bestehende Form des Übergangs privater Betriebe in sozialistisches Eigentum. Die Rechtsform der halbstaatlichen Betriebe war in der Regel die Kommanditgesellschaft; der Staat trat als Kommanditist ein, der bisherige private Eigentümer wurde Komplementär. Von Februar bis Juni 1972 wurden die zu diesem Zeitpunkt bestehenden rd. 6
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