Grundrechte in der DDR
In der DDR wurden die in der Verfassung umfangreich enthaltenen Grundrechte (u. a. allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, Recht auf Arbeit, Recht auf Bildung) nicht als Schutz gegen staatlichen Eingriff verstanden, sondern ihr Gebrauch sollte der Integration des Einzelnen in Staat und Gesellschaft dienen. Die Grundrechte wurden als Einheit von Recht
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