Große Kreisstadt
Große Kreisstadt, eine kreisangehörige Stadt mit besonderer, einem Stadtkreis angenäherter Rechtsstellung. Sie nimmt die meisten staatlichen Verwaltungsaufgaben wahr, die sonst von der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (Landratsamt) erledigt werden, und unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht, ansonsten nur der Rechtsaufsicht der staatlichen Aufsichtsbehörde. Der Status einer Großen Kreisstadt wird von
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