Goldene Bankregel
Goldene Bank|regel, Finanzierungsregel zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) von Banken, nach der die Dauer der Kapitalbindung im Vermögen nicht länger sein soll als die Dauer der Kapitalüberlassung (Forderung nach Fristenkongruenz im Aktiv- und Passivgeschäft). § 11 Kreditwesengesetz schreibt vor, dass Kreditinstitute ihre Mittel so anlegen müssen, dass jederzeit eine
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