glattstellen (Bank- und Börsenwesen)
glattstellen, Bank- und Börsenwesen:
1) durch An- oder Verkauf von Wertpapieren oder Devisen in einem Spekulationsgeschäft einen Ausgleich schaffen, um z. B. eine bereits bestehende Verkaufs- oder Kaufverpflichtung erfüllen zu können (Termingeschäfte) oder einen geplanten Kursgewinn zu realisieren; 2) einen im laufenden Geschäfts- oder Abrechnungsverkehr (Kontokorrent) entstandenen Schuldsaldo durch Zahlung ausgleichen.
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