Gewährträgerhaftung
Gewährträgerhaftung, Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes oder einer Gebietskörperschaft gegenüber den Gläubigern einer öffentlich-rechtlichen Institution (v. a. Sparkassen und Landesbanken), im Bedarfsfall für deren gesamte Verbindlichkeiten einzutreten. Die Gewährträgerhaftung würde beansprucht, wenn die Schulden einer Sparkasse oder Landesbank größer wären als das Vermögen und die Verbindlichkeiten somit nicht aus der Vermögensverwertung
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