Gewissensfreiheit

Gewissensfreiheit, das dem Einzelnen staatlich gewährleistete Recht, sich durch Berufung auf das Gewissen frei von äußerem Zwang (Gewissenszwang) zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen zu entschließen. Rechtlich wird die Gewissensfreiheit mit der Glaubensfreiheit und Bekenntnisfreiheit als Grundrecht zusammengefasst (Artikel 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit).

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